givve Card – Sachbezug, Essenszuschuss und sinnvolle Alternativen für Arbeitgeber
givve Card – Überblick für Arbeitgeber
Die givve Card ist eine Sachbezugskarte für Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitenden steuerfreie Leistungen gewähren möchten. Gleichzeitig bietet givve mit der givve Card Essenszuschuss eine separate Lösung für den pauschal versteuerten Essenszuschuss an.
Das Focus Keyword „givve Card“ kann daher zwei unterschiedliche Leistungen meinen:
- die klassische 50-€-Sachbezugskarte
- die Karte zur Abbildung des Essenszuschusses (täglich 7,67 €)
Beide Modelle funktionieren unterschiedlich – steuerlich, organisatorisch und wirtschaftlich.
Diese Seite ordnet beide Varianten strukturiert ein.

Die givve Card als Sachbezugskarte
Funktionsweise
Die givve Card (Sachbezug) wird vom Arbeitgeber regelmäßig – meist monatlich – mit bis zu 50 € aufgeladen.
Typische Merkmale:
- technische Abwicklung über Mastercard (Open Loop)
- Begrenzung auf Postleitzahlen
- keine Bargeldauszahlung
- Nutzung im Rahmen der steuerlichen Sachbezugsregelungen
Sie zählt damit zu den Open-Loop-Modellen mit technischer Einschränkung.
Steuerliche Voraussetzungen
Damit die givve Card steuerfrei gewährt werden kann, müssen insbesondere erfüllt sein:
- Einhaltung der 50-€-Freigrenze (§ 8 Abs. 2 EStG)
- Zusätzlichkeitsvoraussetzung
- Beschränkung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG
- korrekte Abbildung in der Lohnabrechnung
- saubere Dokumentation
Die Steuerfreiheit hängt nicht vom Markennamen ab, sondern von der konkreten Umsetzung im Unternehmen.
👉 Voraussetzungen für steuerfreie Sachbezugskarte
👉 ZAG-konforme Sachbezugskarte
Gebührenmodell der givve Card (Sachbezug)
Ein wesentlicher Unterschied im Markt liegt in der Gebührenstruktur.
Typisch für die givve Card:
- keine monatliche Fixgebühr pro Karte
- Kosten entstehen primär bei tatsächlicher Aufladung
- prozentuale Aufladegebühr tendenziell höher als bei manchen Closed-Loop-Anbietern
Wirtschaftliche Einordnung
Vorteile:
- keine Kosten bei inaktiven Karten
- flexibel bei schwankender Mitarbeiterzahl
- geeignet für saisonale Strukturen
Mögliche Nachteile:
- bei dauerhaft monatlicher Nutzung können die Gesamtkosten höher ausfallen
- bei stabiler Belegschaft kann ein Fixkostenmodell wirtschaftlicher sein
Die Bewertung hängt daher stark von Ihrer Mitarbeiterstruktur ab.
Einlösedichte und Flexibilität
Als Open-Loop-Modell bietet die givve Card häufig eine hohe Alltagsakzeptanz.
Vorteile:
- breite regionale Nutzbarkeit
- hohe Mastercard-Akzeptanz
- geeignet für Remote-Strukturen
Gleichzeitig erfordert die steuerliche Einordnung eine saubere Systemlogik.
givve Card Essenszuschuss – separates Modell
Neben der Sachbezugskarte bietet givve eine eigene Lösung für den Essenszuschuss an.
Wichtig:
Der Essenszuschuss ist steuerlich nicht identisch mit dem 50-€-Sachbezug.
Wie funktioniert die givve Card Essenszuschuss?
Typische Merkmale:
- täglicher Zuschuss (max. 7,67 € pro Tag) statt monatlicher Pauschale
- bei 15 Zuschüssen im Monat > 100 € monatlich
- pauschale Versteuerung des Sachbezugs für Mahlzeiten durch den Arbeitgeber
- anderer sozialversicherungsrechtlicher Rahmen
- Nutzung bei geeigneten Gastronomieanbietern über den Händlerkategorie-Code (MCC) von Mastercard
Details zur Essenszuschuss Karte von givve:
👉 Givve Essenszuschuss Karte und Alternativen
Der Essenszuschuss ist ein eigenes steuerliches Instrument, kann also zusätzlich zum steuerfreien Sachbezug gewährt werden.
👉 Essenszuschuss für Arbeitgeber – Grundlagen & steuerliche Einordnung

Organisatorische und steuerliche Einordnung der Essenszuschuss-Karte
Die givve Card Essenszuschuss ist noch ein vergleichsweise junges Produkt im Markt.
In der Praxis sollten Arbeitgeber insbesondere folgenden Aspekt prüfen:
Technische Beschränkung über Händlerkategorien (MCC)
Bei Kartenmodellen, die über Merchant Category Codes (MCC) beschränkt werden, erfolgt die Steuerung über die Händlerklassifikation.
Dabei ist zu berücksichtigen:
- Ein Händler kann mehrere Warengruppen führen
- Nicht jede Verkaufsstelle bietet ausschließlich sofort verzehrbare Mahlzeiten an
- Die steuerliche Bewertung orientiert sich jedoch an den gesetzlichen Vorgaben zum Essenszuschuss
Die konkrete Ausgestaltung sollte daher sorgfältig geprüft werden – insbesondere im Hinblick auf die lohnsteuerliche Beurteilung.
Warum eine unabhängige Prüfung sinnvoll sein kann
Gerade bei neueren oder technisch komplexeren Modellen kann es sinnvoll sein:
- verschiedene Anbieter strukturiert zu vergleichen
- die Einlösesystematik rechtlich einzuordnen
- organisatorische Auswirkungen zu bewerten
- die steuerliche Behandlung vorab verbindlich klären zu lassen
In bestimmten Konstellationen kann auch eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG hilfreich sein, um gegenüber dem Finanzamt Rechtssicherheit zu erhalten.
Eine solche Vorgehensweise schafft:
- interne Sicherheit
- klare Dokumentation
- reduzierte Haftungsrisiken
- belastbare Entscheidungsgrundlagen
Sachbezug und Essenszuschuss kombinieren
Beide Leistungen können parallel gewährt werden – sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das bedeutet:
- 50 € Sachbezug
- zusätzlich Essenszuschuss
- eventuell weitere steuerfreie Leistungen
Spätestens hier wird aus einer Kartenentscheidung eine Strukturentscheidung.
givve Card im Vergleich zu Alternativen
Wer die givve Card bewertet, sollte sie strukturell vergleichen.
Closed-Loop-Modelle (klassische Händlernetzlösungen)
Beispiele:
Merkmale:
- Einlösung nur bei definierten Partnern
- häufig geringere Aufladegebühren
- teilweise monatliche Fixkosten
Geeignet für:
- stabile Belegschaften
- Regionen mit guter Partnerabdeckung
- einfache Kommunikationsstrukturen
Andere Open-Loop-Modelle
Beispiele:
- Paycenter inklusive Probonio & YourBenefit
- Become1
- Recardy
- Regional Hero
Merkmale:
- Visa-/Mastercard-basiert
- systemseitig beschränkt
- unterschiedliche Gebührenlogiken
- teilweise Integration weiterer Benefits
Geeignet für:
- mehrere Standorte
- heterogene Belegschaften
- hohe Flexibilitätsanforderungen
Eine Entscheidung mit mehreren Perspektiven
Die Bewertung der givve Card betrifft in der Praxis mehrere Rollen im Unternehmen.
Typische Perspektiven sind:
HR-Perspektive denkt an:
- einfache Einführung
- klare Kommunikation gegenüber Mitarbeitenden
- Abbildung in der Lohnabrechnung
- administrative Entlastung
Geschäftsleitung betrachtet zudem:
- langfristige Kostenstruktur
- Skalierbarkeit
- strategische Unabhängigkeit
- zukünftige Erweiterungsmöglichkeiten
Eine tragfähige Entscheidung berücksichtigt beide Ebenen – operative Umsetzbarkeit und strategische Perspektive.
Genau deshalb sollte die Bewertung nicht nur auf Kartenfunktionen basieren, sondern auf der Gesamtstruktur der Benefits.
Einzelanbieter oder übergeordnete Struktur?
Wenn Unternehmen neben der givve Card für den Sachbezug auch den Essenszuschuss zusätzlich anbieten möchten oder noch weitere Benefits:
- Internetzuschuss
- Erholungsbeihilfe
- § 37b-Sachprämien
- Mobilitäts- oder Fitnesszuschüsse
entstehen mehrere Vertrags- und Abrechnungslogiken.
👉 Steuerfreie Mitarbeiterbenefits fundiert einordnen
Mehrere isolierte Anbieter bedeuten:
- mehrere Portale
- mehrere Schnittstellen
- komplexe Dokumentationsanforderungen
- höhere Abstimmung mit der Lohnabrechnung
- steigende Komplexität
Die eigentliche strategische Frage lautet daher:
Wie bündeln wir das strukturiert?
Die strategische Alternative: Struktur statt Anbieterbindung
Hier setzt NettoBooster an.
NettoBooster ist keine weitere Karte,
sondern eine anbieterneutrale Multi-Benefit-Struktur.
Damit lassen sich bündeln:
- Sachbezug (z. B. givve Card)
- Essenszuschuss
- Internetzuschuss
- § 37b-Sachprämien
- weitere steuerfreie Benefits
Vorteile für HR:
- zentrale Verwaltung
- weniger operative Komplexität
- klare Schnittstelle zur Lohnabrechnung
Vorteile für die Geschäftsführung:
- bessere wirtschaftliche Steuerbarkeit
- geringere Abhängigkeit von einzelnen Anbietern
- flexible Anpassung bei Wachstum oder Umstrukturierung
- strategische Wechseloption ohne Systembruch
👉 Alle Benefits in einer Plattform bündeln – mit NettoBooster
Fazit
Die givve Card für den Sachbezug bietet:
- hohe Einlöseflexibilität
- keine monatliche Fixgebühr
- variable Gebührenstruktur
Die givve Card Essenszuschuss ergänzt dies um eine pauschal versteuerte Mahlzeitenlösung.
Ob diese Modelle optimal sind, hängt ab von:
- Mitarbeiterstruktur
- Nutzungshäufigkeit
- langfristiger Benefit-Strategie
- Integrationsanforderungen
Die entscheidende Frage lautet daher nicht:
„Ist die givve Card gut?“
Sondern:
„Passt sie zu unserer langfristigen Benefit-Architektur – oder benötigen wir eine übergeordnete Struktur?“
FAQ – givve Card
Ist die givve Card steuerfrei?
Ja, sofern die Voraussetzungen nach § 8 EStG und § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllt werden.
Fallen monatliche Fixgebühren an?
In der Regel nicht. Kosten entstehen primär bei der Aufladung.
Ist die Aufladegebühr höher als bei anderen Anbietern?
Teilweise ja. Das Modell verzichtet auf Fixkosten und arbeitet stärker mit variablen Gebühren.
Ist die givve Card ein Open-Loop-Modell?
Ja. Technisch basiert sie auf Mastercard, wird jedoch systemseitig ZAG-konform beschränkt.
Wie unterscheidet sich die givve Card Essenszuschuss vom Sachbezug?
Der Essenszuschuss unterliegt einer pauschalen Versteuerung und folgt einer täglichen Zuschusslogik, während der Sachbezug unter die 50-€-Freigrenze fällt.
Lohnt sich eine Alternative?
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab – u.a. Gebührenstruktur, Mitarbeiterverteilung, Integrationsfähigkeit und langfristiger Strategie.
Sie prüfen die givve Card oder den Essenszuschuss – möchten aber strategisch entscheiden?
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- welche Modelle wirtschaftlich sinnvoll sind
- wie Sachbezug und Essenszuschuss kombiniert werden können
- wie sich Wechselkosten vermeiden lassen
- wie eine skalierbare Benefit-Struktur entsteht
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